Gut geschützt arbeiten

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Marc Anger, Fachberater bei der Sparkassen-Tochter S-FinanzServices Hannover, rät zur Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

Fehler passieren überall – selbst erfahrene Fachleute sind davor nicht gefeit. Damit ein Fehler im beruflichen Umfeld nicht zur persönlichen Katastrophe wird, gibt es die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Für manche Berufsfelder ist die Police verpflichtend – das gilt etwa für eine Steuerberaterin oder einen Rechtsanwalt. Aber auch für andere Dienstleistungsbranchen empfehlen wir eine solche Absicherung, zum Beispiel Eventveranstalter, Testamentsvollstrecker oder Wirtschaftsprüfer. Für alle gilt: Eine falsche Entscheidung kann Kunden ein Vermögen kosten – die sich ihr Geld dann meist vor Gericht zurückholen wollen.

Für die Haftungssumme gibt es keine Faustregel. „Ausreichend hoch“ muss der Schutz sein, so formuliert es der Gesetzgeber. Gemeinsam mit unserem Kunden legen wir fest, welcher Betrag sinnvoll ist. Im Jahresgespräch überprüfen wir regelmäßig, ob der Schutz noch passt. Sind Umsatz, Bilanzsumme oder Zahl der Angestellten im Geschäftsjahr angestiegen, sollte man die Versicherungssumme anpassen. Manchmal ist auch eine Gesetzesänderung ein guter Anlass, die Absicherung des Unternehmens neu zu bewerten. So tritt zum 1. August 2022 eine Reform der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) in Kraft. Über mögliche Konsequenzen in puncto Haftung beraten wir gerne.

Eine Absicherung gegen Vermögensschäden ist übrigens nicht nur für Selbstständige relevant. Viele Unternehmen schließen für Gesellschafter-Geschäftsführer („Directors and Officers“) eine sogenannte D&O-Versicherung ab. Wo das nicht so geregelt ist, empfehlen wir angestellten Führungskräften, sich selbst um Schutz gegen Vermögensschäden zu kümmern. Sicher ist sicher.

Aufgezeichnet von: Gerd Schild
Foto: Helge Krückeberg

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