Je neuer, je lieber
Marina Busse, Firmenkundenberaterin Mittelstand, empfiehlt, trotz verlängerter Abgabefristen für Steuererklärungen stets aktuelle Unternehmenszahlen bereitzustellen.
Die Finanzämter sind derzeit geduldig mit Steuerzahlern: Aufgrund der Corona-Pandemie hat der Gesetzgeber die Fristen für die Abgabe der Steuererklärungen mehrfach verlängert, zuletzt im Mai. Ihre Steuererklärung für das Jahr 2021 müssen Unternehmerinnen und Unternehmer nun spätestens zum 31. Oktober 2022 ans Finanzamt schicken. Wer einen Steuerberater beauftragt hat, hat mit der Abgabe sogar Zeit bis zum 31. August 2023. So lassen sich Steuerzahlungen möglicherweise aufschieben, was finanzielle Spielräume eröffnet.
Selbst wenn die Erklärungen noch nicht beim Finanzamt abgegeben werden müssen, ist es in vielen Fällen allerdings sinnvoll, sie dennoch fertigzustellen und sie der Sparkasse zur Verfügung zu stellen. Je aktueller die Unterlagen, die uns vorliegen, desto besser für den Kunden. Im Rahmen unserer jährlichen wirtschaftlichen Überprüfungen ermitteln wir für jedes Unternehmen stets ein aktuelles Rating. Liegen die Unterlagen nicht rechtzeitig vor, müssen alte Daten verwendet werden, die die aktuelle Kundensituation nicht richtig widerspiegeln. Unterlagen, die älter als 24 Monate sind, führen zu einem Malus im Rating .
Zusätzlich sind wir gemäß Kreditwesengesetz verpflichtet, uns laufend die wirtschaftlichen Verhältnisse unserer Kunden offenlegen zu lassen. Passiert dies nicht, können wir womöglich keine neuen Kredite gewähren. Dringende Anliegen können zudem weniger schnell bearbeitet werden, weil zunächst die aktuellen Unterlagen vorgelegt und geprüft werden müssen. Je aktueller unser Informationsstand, desto schneller können wir reagieren.
Aufgezeichnet von: Christian Baulig
Foto: Helge Krückeberg