So geht die Zahlung zügig durch

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So geht die Zahlung zügig durch

Von Armenien bis zur Zentralafrikanischen Republik – die Liste von Embargo- und Risikostaaten ist lang. Wer mit Unternehmen in solchen Ländern Geschäfte macht, sollte bei Auslandszahlungen einige Dinge beachten.

Seit dem Überfall Russlands auf die Ukraine vor gut zwei Jahren, ist der Handel zwischen Deutschland und dem Riesenreich praktisch zusammengebrochen: Dennoch lieferte Russland 2023 laut Statistischem Bundesamt Güter im Wert von 3,7 Milliarden Euro nach Deutschland – vor allem Brennstoffe, Schmiermittel und Metalle.

Wer mit Staaten Geschäfte macht, die Sanktionen unterliegen, muss einige Besonderheiten berücksichtigen. Das gilt auch mit Blick auf die Bezahlung. Die Sparkasse Hannover wickelt regelmäßig Transaktionen ihrer Kunden mit deren Geschäftspartnern in Embargo- und Risikostaaten ab. Um Kriegstreiberei, Geldwäsche, Terrorismus oder die Verbreitung von Atomwaffen zu erschweren, müssen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entsprechende Vorgaben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BAFin), der Bundesbank und des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erfüllen.

Derzeit listet das BAFA 29 Embargoländer auf, bei denen Handel und Finanztransaktionen Sanktionen unterliegen. Geprüft werden unter Umständen auch Geschäfte mit Ländern, die unter dem Verdacht stehen, die Umgehung von Sanktionen zu ermöglichen, zum Beispiel Kasachstan oder die Türkei. Fünf Tipps, mit denen sichergestellt wird, dass Überweisungen zügig bearbeitet werden und den Empfänger erreichen:

1. Rechnung einreichen

Liegt dem Geldinstitut eine Kundentransaktion aus einem oder an einen Risikostaat vor, prüft die Sparkasse, ob die Zahlung freigegeben werden kann. Hierzu wird die korrespondierende Rechnung angefordert und anhand der darin aufgeführten Zolltarifnummer kontrolliert, ob die gehandelte Ware sanktioniert ist. Um den Prüfprozess zu beschleunigen, ist es sinnvoll, die Rechnung bereits vorab seinem Firmenkundenberater oder seiner -beraterin zu schicken. Je präziser die Ware oder Dienstleistung darin beschrieben ist, desto besser.

2. Aus- und Einfuhrdokumente vorlegen

Bei Zolltarifnummern, die auf problematische Güter hinweisen, bedarf es einer weitergehenden Prüfung. Liegen Aus- und Einfuhrdokumente der Sparkasse bereits vor, kann dies schneller erledigt werden. Um die Zuordnung von Unterlagen und Zahlungsvorgang zu erleichtern, ist es sinnvoll, Rechnungen und Dokumente erst kurz vor der Anweisung einzureichen.

3. Exporterklärung abgeben

Bei Transaktionen mit Geschäftspartnern in der Ukraine, Russland oder Belarus, bei denen noch keine Aus- beziehungsweise Einfuhrdokumente vorliegen, kann es erforderlich sein, eine Export- oder Importbescheinigung einzureichen. Gleiches gilt für Zahlungen an Empfänger in der Ukraine, wenn nicht eindeutig erkennbar ist, ob diese im russisch besetzten Teil des Landes sitzen. Vordrucke hierfür sind bei der Sparkasse erhältlich.

4. Zahlungspartner prüfen

Um Probleme zu vermeiden, sollten die Zahlungspartner identisch sein mit Rechnungsabsender und -empfänger. Wichtig ist zudem, dass Zahlungsempfänger nicht auf Sanktionslisten geführt werden. Über eine Suchmaschine auf dem Justizportal des Bundes und der Länder können die Namen von Geschäftspartnern überprüft werden.

5. Teilzahlungen vermeiden

Teilzahlungen verzögern Transaktionen. Falls der Zahlungsbetrag aus zwingenden Gründen vom Rechnungsbetrag abweicht, sollten Kundinnen und Kunden ihre Ansprechpartner bei der Sparkasse bei Einreichung der Rechnung darauf hinweisen.

Text: Christian Baulig
Bild: Adobe Stock