Stabile Verhältnisse schaffen
Geschätzte 90 Prozent der erteilten Pensionszusagen in Deutschland sind unzureichend mit Finanzmitteln unterlegt. Das birgt hohe Risiken – auch für die Unternehmen, die diese Zusagen abgegeben haben. Stephan Skotzki ist einer der Experten für Vorsorgelösungen bei der S-FinanzServices Hannover GmbH. Er erklärt, was betroffene Firmen tun können.
Viele Unternehmen nutzen Direktzusagen, um die Mitglieder der Geschäftsführung und leitende Angestellte im Alter abzusichern. Dies birgt viele Vorteile: Zum Beispiel lassen sich die Zusagen individuell ausgestalten: Es kann eine lebenslange Altersrente oder eine Kapitalauszahlung vereinbart werden. Auch Angehörige können abgesichert werden. Der Steuerberater kennt die Möglichkeiten der Bildung von Rückstellungen und deren steuerlichen Auswirkungen.
Pensionszusagen beinhalten allerdings auch Risiken:
Die Höhe der Rückstellungen in der Steuerbilanz weicht von der in der Handelsbilanz ab. Während in der Steuerbilanz ein Rechnungszins von sechs Prozent angenommen werden darf, wird in der Handelsbilanz ein marktnaher Zins angesetzt. Entsprechend sind die Rückstellungen dort um 30 bis 50 Prozent höher. Dies kann etwa bei einer Kreditaufnahme zu schlechteren Konditionen führen.
Sollte ein Unternehmen verkauft werden, in dem Pensionszusagen vorhanden sind, wird erfahrungsgemäß der Kaufpreis deutlich reduziert. Das gilt vor allem bei Rentenzusagen, bei denen die Länge der Zahlungsverpflichtung und damit die Summe nur schwer kalkulierbar sind. Diese Tatsache und der höhere Verwaltungsaufwand reduzieren meist den Kaufpreis. Auch der Verwaltungsaufwand spiegelt sich in Preisabschlägen – und kann auch beim Übergang des Unternehmens an Familienangehörige zu Problemen führen.
Hinzu kommt: 90 Prozent der Pensionszusagen sind nicht ausfinanziert. Die künftigen Verpflichtungen sind also nicht mit Vermögenswerten (zum Beispiel Immobilien, Aktien oder Fondsanteilen) in entsprechender Höhe unterlegt. Dadurch entsteht beim Unternehmen eine Nachschusspflicht. Das Unternehmen muss also aus der Liquidität die zugesagten Leistungen bedienen. Im schlimmsten Fall ist die Solvenz gefährdet.
Unternehmerinnen und Unternehmer sollten daher folgende Möglichkeiten prüfen lassen:
- Ausfinanzierung
Soll der steuerliche Vorteil der Pensionszusage erhalten bleiben, ist diese Option oftmals die richtige. Die Ausfinanzierung zielt üblicherweise darauf ab, das benötigte Kapital für die künftigen Zahlungen anzusammeln. Hierbei wird beispielsweise geprüft, in welcher Höhe ein Einmalbeitrag aufgewendet werden muss, um die zugesagte Leistung abzusichern. In der Wahl der Anlage, mit der der ermittelte Barwert erreicht werden soll, ist das Unternehmen frei. - Auslagerung
Bei dieser Variante wird der sogenannte Durchführungsweg gewechselt. Versorgungsträger ist fortan zum Beispiel ein Pensionsfonds. Dieser erhebt Beiträge und kümmert sich um die spätere Auszahlung. Unternehmen können ihre Verpflichtungen komplett oder auch nur teilweise auslagern (beispielweise nur für Neuzusagen). Entsprechend gebildete Pensionsrückstellungen in der Bilanz müssen ganz oder teilweise aufgelöst werden – was den Gewinn steigert und somit zu einer erhöhten Steuerlast führen kann. Die Auswirkung kennt der Steuerberater.
Welche Variante sich für welches Unternehmen anbietet, hängt vom Einzelfall ab. Gemeinsam mit dem Steuerberater und dem jeweiligen Firmenkundenbetreuer entwickeln die Experten der S-FinanzServices Hannover GmbH individuelle Lösungen.
Nutzen Sie Ihre Möglichkeit, einer bedarfsgerechten Beratung. Nehmen Sie gerne Kontakt über Ihren Bankbetreuer auf.
Transkript: Christian Baulig
Foto: Franz Fender