Vom Waschsalon bis zur Werkstatt

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Vom Waschsalon bis zur Werkstatt

 

Mit einem Bausparvertrag lassen sich auch Gewerbeprojekte finanzieren. Janko Sturm, Bauspar- und Finanzierungsberater der LBS NordWest, erklärt, wie Unternehmerinnen und Unternehmer von dem Finanzprodukt profitieren.

Bausparvertrag? Viele denken da an die Familie mit Kind, die sich den Traum vom Eigenheim mit Garten erfüllen will. Tatsächlich wenden sich viele Privatleute an uns. Ein Bausparvertrag bietet jedoch auch Firmenkundinnen und -kunden zahlreiche Vorteile – oft sogar dann, wenn sie in gewerbliche Immobilien investieren wollen.

Grundsätzlich funktioniert der Bausparvertrag im gewerblichen Kontext genauso wie im privaten: Wer sein Bausparkonto etwa für Neubau, Kauf, Sanierung oder Modernisierung nutzen möchte, spart hier über einen bestimmten Zeitraum Eigenkapital an (je nach Tarif mindestens 30 bis 40 Prozent der Bausparsumme) und erhält nach Zuteilung den Differenzbetrag zwischen Guthaben und Bausparsumme als garantiert zinsgünstiges Darlehen. Dieses schreibt die LBS NordWest im aktuellen Tarif bereits ab 0,95 Prozent Sollzins pro Jahr für künftige Finanzierungsvorhaben fest.

Wer schon in naher Zukunft investieren möchte, kann den akuten Kapitalbedarf mit einem klassischen Darlehen decken. Mit einem zusätzlichen Bausparvertrag legt er bereits jetzt die Konditionen für die Anschlussfinanzierung fest. Das schafft Planungssicherheit für den gesamten Finanzierungszeitraum – häufig 20 oder 30 Jahre.

Kein Risikoaufschlag bei Gewerbeprojekten

Mit Bausparverträgen können nicht mehr nur reine Wohngebäude finanziert werden, sondern auch Projekte, die zur Versorgung von Wohngebieten beitragen und die allgemeine Wohnqualität verbessern. Dazu zählen beispielsweise Arztpraxen ebenso wie Einzelhandelsgeschäfte, Restaurants oder Handwerksbetriebe. Sogar Kinos oder Fitnessstudios lassen sich unter bestimmten Umständen über ein Bauspardarlehen finanzieren. Kürzlich haben wir einen Kfz-Meister beraten, der seine Werkstatt in einem gemischten Wohn- und Gewerbegebiet in einigen Jahren erweitern möchte. Dient ein Gebäude überwiegend wohnwirtschaftlichen Zwecken, gewähren wir grundsätzlich bis zu 80 Prozent des Beleihungswerts als Bauspardarlehen, in allen anderen Fällen bis zu 60 Prozent. Für gewerbliche beziehungsweise teilgewerblich genutzte Objekte erheben wir übrigens keinen Risikoaufschlag.

Bausparverträge schaffen nicht nur Sicherheit in der Finanzierungsplanung, sie sind auch flexibel: So können Kundinnen und Kunden in der Ansparphase die monatlichen Raten variieren und etwa zum Jahresende – abhängig vom Geschäftserfolg – eine Sonderzahlung leisten. Verträge lassen sich auch für juristische Personen wie eine GmbH abschließen oder von einer Privatperson später auf die eigene Firmen überschreiben, je nachdem, welche Lösung am vorteilhaftesten erscheint.

Wer für sein gewerbliches Projekt ein Darlehen bei der Sparkasse Hannover abschließt und einen Bausparvertrag integrieren möchte, kann alle Fragen mit seiner gewohnten Beraterin oder seinem gewohnten Berater besprechen. Die Finanzierung gibt es bei uns also aus einer Hand.

Aufgezeichnet von Christian Baulig
Foto: Janko Sturm/LBS