Schritt für Schritt zum Eigenheim

Schritt für Schritt zum Eigenheim


Wer eine Immobilie kauft, muss bis zum Einzug eine Menge Details beachten. Mit diesen zehn Regeln vermeiden Sie Fallstricke und kommen sicher ans Ziel.

1. Die Finanzierung klären

Schon bevor man auf die Suche nach einem Eigenheim geht, sollte klar sein: Wie groß ist Ihr Budget? Spätestens dann, wenn Sie sich mit dem Verkäufer der Traumimmobilie einig sind, folgt der Gang zur Sparkasse. Anhand des Einkommens und des Ersparten kann der Berater oder die Beraterin einen Kredit samt Zinskonditionen berechnen und die Frage beantworten, ob die Immobilie finanziert werden kann. Das ist wichtig, da der mit dem Vertragsabschluss beauftragte Notar eine schriftliche Kreditzusage darüber anfordern wird, dass Sie den Kaufpreis aufbringen können.

2. Einen Notar finden

Da die Kosten für die notarielle Vertragsabwicklung vom Käufer getragen werden, sollten Sie die Chancen nutzen, einen Notar oder eine Notarin Ihres Vertrauens hinzuzuziehen. Einen Überblick über Kanzleien in der Nähe bieten die verschiedenen Online-Seiten der Notarkammern in den Bundesländern oder das Informationsportal der Bundesnotarkammer.

3. Das Grundbuch einsehen

Ein Kaufinteresse gewährt das Recht, beim Grundbuchamt einen Blick ins Grundbuch des Wunschobjekts zu werfen. Das sollten Sie unbedingt wahrnehmen, um zu sehen, ob auf dem Grundstück Schulden lasten oder Wohnrechte für Personen bestehen, die der Verkäufer verschwiegen hat – und die Sie sonst ungewollt übernehmen.

4. Dokumente einfordern

Um den realistischen Wert einer Immobilie zu ermitteln, sollten Sie relevante Unterlagen vom Eigentümer einfordern. Neben dem Energieausweis können auch Belege und Rechnungen über Sanierungsmaßnahmen und Investitionen dabei helfen, die Immobilie zu bewerten. Bei einer Eigentumswohnung gehört die sogenannte Teilungserklärung zur Pflichtlektüre: Sie gibt Auskunft darüber, welchen Umfang der Gemeinschaftsbesitz eines Gebäudes umfasst und zu welchem Anteil Sie diesen zusammen mit der einzelnen Wohneinheit mitkaufen.

5. Sich beraten lassen

Bausubstanz, Statik, Heizungssystem – um herauszufinden, ob die für ein Gebäude im Raum stehende Summe angemessen ist, sollten Sie unbedingt Fachleute hinzuziehen: zum Beispiel Architektinnen oder Bauingenieure, die das Wunschobjekt vor Ort begutachten. Es lohnt sich, frühzeitig Kontakt zu entsprechenden Büros aufzunehmen – sie sind in der Regel gut gebucht. Eine Übersicht über Experten bieten zum Beispiel der Bauherren-Schutzbund und der Bund deutscher Architektinnen und Architekten.

6. Den Kaufvertrag erstellen

Auf Grundlage der Angaben von Verkäufer und künftigem Eigentümer formuliert ein Notar den Kaufvertrag. Bevor dieser unterschrieben wird, muss er beiden Parteien 14 Tage lang vorliegen, damit genügend Zeit ist, ihn zu prüfen – was Käuferinnen und Käufer genauestens tun sollten. Ziehen Sie gegebenenfalls einen Anwalt hinzu, der fehlende Passagen ergänzt und für Sie ungünstige Punkte umformuliert.

7. Einen letzten Check durchführen

Wer nach dem Hauskauf Mängel entdeckt, die nicht im Kaufvertrag genannt sind, kann nachträglich kaum beweisen, dass diese absichtlich verschwiegen wurden. Aus diesem Grund lohnt es sich, kurz vor dem Notartermin noch ein letztes Mal die Immobilie mit einem sachkundigen Experten und dem Vertragsentwurf in der Hand zu besichtigen.

8. Nicht übereilt unterschreiben

Es kommt vor, dass die Verkäuferpartei beim Notartermin Änderungen im Vertrag vornehmen lassen möchte. Auch Sie als Käufer oder Käuferin haben das Recht dazu. Wird in den Vertragstext eingegriffen, sollten Sie Ruhe bewahren und nicht blindlings unterschreiben, sondern sich erneut rechtlich beraten lassen.

9. Den Kaufpreis bezahlen

Liegen dem Notar alle notwendigen Dokumente vor und ist der Vertrag unterschrieben, lässt der Jurist das Objekt über die sogenannte Auflassungsvormerkung im Grundbuch für den Käufer oder die Käuferin gewissermaßen reservieren und meldet dem Finanzamt die Grunderwerbsteuer. Danach schickt er dem Käufer die Fälligkeitsmitteilung, damit dieser den vereinbarten Kaufpreis zahlt.

10. Die Grunderwerbsteuer begleichen

Beim Kauf einer Immobilie fällt die Grunderwerbsteuer an. Haben Sie den Betrag beim zuständigen Finanzamt beglichen, erhält der Notar die sogenannte Unbedenklichkeitserklärung. Mit dieser kann er die Umschreibung der Immobilie im Grundbuch veranlassen – und macht den Käufer damit endgültig zum neuen Eigentümer.

 

Text: Kathinka Burkhardt