“Den Kopf in den Sand zu stecken, ist die schlechteste Lösung”

veröffentlicht am 21. August 2026 | Kategorie: Interview

“Den Kopf in den Sand zu stecken, ist die schlechteste Lösung”


Zum 27. September 2026 greifen neue Vorgaben für Nachhaltigkeits- und Umweltaussagen. Was bedeutet das für Unternehmen? Hubertus Kleene, Wettbewerbsexperte bei EY Law erklärt, worauf gerade kleinere und mittlere Betriebe jetzt achten sollten.

Herr Kleene, das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) wird um Vorgaben zu Nachhaltigkeits- und Umweltaussagen ergänzt. Was kommt da konkret auf Unternehmen zu?

Die Vorgaben werden deutlich konkreter und kleinteiliger. Es geht nicht mehr nur um bestimmte Produkte oder Werbung, sondern um die Darstellung des Unternehmens insgesamt. Aussagen zu Nachhaltigkeit und Umwelt werden stärker reguliert und teilweise ausdrücklich in die sogenannte Blacklist des UWG aufgenommen.

Welche Aussagen sollten Unternehmen ab Herbst besonders kritisch prüfen?

Pauschale Aussagen sind nicht mehr zulässig. Begriffe wie „umweltfreundlich“, „biologisch abbaubar“ oder „klimaneutral“ darf man nur mit entsprechender Erläuterung verwenden. Man muss dann konkret ausführen, warum beispielsweise ein „biologisch abbaubar“ ist. Ist nur die Verpackung „biologisch abbaubar“ muss das entsprechend erklärt werden. Von Klimaneutralität darf man zukünftig nicht mehr sprechen, wenn diese über Kompensationsmaßnahmen hergestellt wird. Bisher wurde dies gerichtlich bei entsprechender Erläuterung oft zugelassen.

Wo sollten kleine und mittlere Unternehmen jetzt anfangen?

Man muss sich die aktuell laufende Kommunikation zu Produkten und zum Unternehmen komplett anschauen – insbesondere die Website. Aber auch andere Kommunikation des Unternehmens ist betroffen, etwa der Jahresabschlussbericht. Im Zweifel würde ich kritische oder zweifelhafte Aussagen zunächst herunternehmen und erst wieder verwenden, wenn sie geprüft sind. Grundsätzlich sollte man sich von pauschalen Aussagen verabschieden und besser konkret beschreiben, was man für Nachhaltigkeit und Umweltschutz macht.

Gilt das auch für Umwelt- und Gütesiegel?

Ja. Eigene Siegel, die nicht zertifiziert, staatlich anerkannt und nachprüfbar sind, darf man künftig nicht mehr verwenden, wenn sie eine entsprechende Umweltaussage vermitteln. Will man also eigene Umwelt-Gütesiegeln verwenden, ist ein aufwendiger Zertifizierungsprozess durch einen unabhängigen Dritten erforderlich. Das muss alles belegt und nachweisbar sein.

Was riskieren Unternehmen, wenn sie ihre Kommunikation nicht anpassen?

Das erste Risiko ist eine Abmahnung – durch Wettbewerber, Verbraucherverbände oder auch öffentliche Stellen. Bei einer berechtigten Abmahnung kann eine strafbewehrte Unterlassungserklärung erforderlich werden. Möglich ist auch ein Vorgehen vor Gericht und dann eine Entscheidung, bestimmte Aussagen zu unterlassen. Wenn man danach vergleichbare Verstöße wiederholt, wird es womöglich teuer.

Was raten Sie einem kleineren Betrieb, der keine eigene Rechtsabteilung hat?

Der erste Anker ist das Gesetz selbst – die Liste der unzulässigen Aussagen ist nicht so lang. Aber im Zweifel sollte man sich rechtliche Unterstützung holen. Und wenn man bei einer Aussage unsicher ist, würde ich eher empfehlen, sie zunächst von der Website zu nehmen. Den Kopf in den Sand stecken, ist immer die schlechteste Lösung. Besser ist es, die eigenen Aussagen jetzt einmal gründlich durchzuschauen und von pauschalen Aussagen wegzukommen.

Hubertus Kleene ist Leiter der kartellrechtlichen Beratungspraxis bei EY Law. Er ist an den Standorten Hannover und Düsseldorf tätig.

 

Interview: Christian Baulig
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