Sturm Sabine: Wir lassen Sie nicht im Regen stehen

Sturm Sabine: Wir lassen Sie nicht im Regen stehen

Verhaltenstipps bei Schäden

  • Haus beschädigt: Bleiben Sie draußen und betreten das Haus erst wieder, wenn es von Fach­leuten frei­gegeben wurde. Bringen Sie sich bitte nicht in Gefahr.
  • Hausdach beschädigt: Bleiben Sie vom Haus ausreichend weit entfernt. Rufen Sie die Feuerwehr – Tel. 112.
  • Beschädigte Sachen: Heben Sie bitte beschädigte Sachen bis zur Besichti­gung durch die VGH auf. Dach­ziegel können Sie ent­sorgen.
  • Elektrische Geräte: Nehmen Sie elektrische Geräte nur in Betrieb, wenn sie nicht feucht geworden sind.

Achtung: Beim Betrieb von durch Wasser geschädigten elektrischen Geräten oder Anlagen besteht Lebensgefahr! Sind elektrische Anlagen wie z. B. Handgeräte, Schalter, Steckdosen mit Wasser in Kontakt gekommen oder weisen sie Feuchtigkeits­spuren auf, dürfen Sie diese erst berühren, wenn sie vom Strom­netz getrennt sind. Dazu sollten die Sicherungs­automaten aus­ge­schaltet oder bei sehr alten Ver­teilungen die Schraub­sicherungen entfernt werden. Sind an der Verteilung Wasser- oder Feuchtig­keitsspuren erkennbar, darf diese ebenfalls nicht berührt werden. In jedem Fall beauftragen Sie eine Elektro­fach­kraft mit der Über­prüfung der Anlage.

  • Freisetzung gefährlicher Substanzen: Wurden durch Über­flutung, z. B. im Keller, Heizöl oder andere gefährliche Sub­stanzen freigesetzt, rufen Sie die Feuer­wehr – Tel. 112.

Achtung: Betreten Sie den betroffenen Bereich nicht. Es besteht Gesundheitsgefahr.

  • Verletzte Personen: Ist jemand verletzt, leisten Sie Erste Hilfe und rufen ggf. den Rettungs­dienst – Tel. 112.
  • Notabdeckung: Versuchen Sie bitte, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Lassen Sie z. B. eine Notabdeckung errichten, um Regenwasser oder Schnee abzuhalten und Ihren Hausrat zu schützen.

Nehmen Sie bitte – außer zu Zwecken der Schaden­minderung – keine Veränderung der Schaden­stellen vor, bevor Sie nicht mit Mitarbeitern der VGH gesprochen haben oder eine schriftliche Nachricht von der VGH erhalten haben.

Dokumentation für die Versicherung
Erstellen Sie bitte eine Liste aller beschädigten und/oder zerstörten Sachen und machen Sie konkrete Angaben über Art und Umfang der Schäden. Fotografieren Sie alle wesentlichen Schaden­stellen und die beschädigten bzw. zer­störten Gegen­stände.

Schadenmeldung
Melden Sie Ihren Schaden umgehend oder direkt der VGH online oder per Telefon 0800 844 0800. Dort wird Ihnen schnell und unbürokratisch geholfen.

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