In die Mitarbeiter investieren

Kategorie: Problemlöser

In die Mitarbeiter investieren

Was bei der betrieblichen Altersvorsorge zu beachten ist

Mit einer betrieblichen Altersvorsorge können sich gerade kleine und mittelgroße Unternehmen attraktiv für Arbeitnehmer machen. Auswahl und Verwaltung der Verträge erfordern jedoch Know-how. Hier kommen Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Außerdem: Die Sparkasse Hannover bietet am Freitag, 16. Juli 2021 um 10:00 Uhr eine Veranstaltung zum Thema an.
Hier geht’s zur Anmeldung.

 

Wie funktioniert die betriebliche Altersvorsorge?

Grundsätzlich haben alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge (bAV): Sie verzichten auf einen Teil ihres Lohns und Gehalts zugunsten einer zusätzlichen Alters- oder Hinterbliebenenversorgung. Auch die Beiträge für eine Berufsunfähigkeitsversicherung können unter eine bAV-Regelung fallen. Der Arbeitgeber schließt meist einen Vertrag mit einer Pensionskasse, einem Pensionsfonds oder einer Direktversicherung ab und zahlt den Arbeitnehmerbeitrag direkt an den Anbieter. Zusätzlich bezuschusst er den Vertrag mit mindestens 15 Prozent – sofern er durch die Regelung Sozialversicherungsbeiträge spart.

Was nützt diese Vorsorge Unternehmen?

David Meier von der zur Sparkasse Hannover gehörenden S-FinanzServices Hannover GmbH begleitet Arbeitgeber, die ihren Beschäftigten eine betriebliche Altersvorsorge anbieten wollen. Er beobachtet, dass immer mehr Unternehmen im Wettbewerb um Fachkräfte auf Zusatzleistungen im Bereich der bAV setzen. Diese erhöhen die Attraktivität eines Arbeitgebers, stärkt die Mitarbeiterbindung und ist ein Plus für die Motivation der Belegschaft. „Der finanzielle Aufwand lohnt sich für die Firma“, so Meier. Und der organisatorische Aufwand für Unternehmen bleibt überschaubar, wenn sie den Prozess von den Experten der Sparkasse begleiten lassen.

Was müssen Unternehmen bei der Umsetzung beachten?

Die finanzielle Förderung ist im Arbeits- oder Tarifvertrag geregelt bzw. sollte einer einheitlichen betrieblichen Regelung unterliegen. Klarheit ist dabei wichtig. Meier kennt Unternehmen mit bis zu 50 verschiedenen bAV-Anbietern. Er beobachtet, dass häufig den Mitarbeitern überlassen wird, bei welchem Versicherer der Vertrag abgeschlossen wird. Entsprechend aufwendig ist es für die Personalabteilung, den Überblick zu behalten. Die Verantwortung für die Leistungserfüllung trägt aber der Arbeitgeber. Heißt: Fällt ein Anbieter aus, muss das Unternehmen einspringen. „Wir empfehlen den Unternehmen, eine kollektivrechtliche Zusage durch eine Betriebsvereinbarung oder Versorgungsordnung einzuführen. Damit gibt der Arbeitgeber die Leitplanken im Unternehmen aktiv vor, schafft klare Regelungen im Rahmen aktueller Gesetzes- und Rechtsgrundlagen und vermeidet so ein individuelles Haftungsrisiko“, so Meier.

Was ändert sich durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz?

Seit 2019 müssen Arbeitgeber neu abgeschlossene Verträge der betrieblichen Altersvorsorge mit mindestens 15 Prozent bezuschussen. Von 2022 an gilt das auch für Altverträge. Experte David Meier weist auf eine rechtliche Besonderheit hin: Wer jetzt schon freiwillig seine Mitarbeiter bezuschusst, müsste rein rechtlich vom kommenden Jahr an 15 Prozent zusätzlich auf bestehende Vereinbarungen zahlen. Unternehmen sollten deshalb prüfen, ob die bisher gezahlten freiwillige Arbeitgeberleistungen unter den gesetzlich geforderten neuen Zuschuss fallen. David Meier: „Es ist höchste Zeit, jetzt den bAV-Bestand zu analysieren.“

Wo gibt es Hilfe für Unternehmen?

Der Sparkassen-Experte David Meier kümmert sich mit vier Kollegen ausschließlich um Fragen der betrieblichen Altersvorsorge. Sie zeigen Arbeitgebern die verschiedenen Möglichkeiten der Entgeltumwandlung und prüfen Altverträge auf Ausfallrisiken. Die Sparkasse Hannover bietet ihren Firmenkunden ein Arbeitgeber-Portal, das den Verwaltungsaufwand reduziert. Für Meier sind diese digitalisierten Prozesse „ein Meilenstein in der Verwaltung der bAV“. Zusätzliche Informationen und Einblicke bietet David Meier in einem Webinar am 16. Juli 2021. Interessierte Unternehmerinnen und Unternehmer können sich über ihre Ansprechpartner bei der Sparkasse Hannover anmelden.

Text: Gerd Schild
Fotos: Adobe Stock

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