Sicherheit fürs Geschäft

Kategorie: Problemlöser

Sicherheit fürs Geschäft

Bürgschaften schonen die Liquidität des Unternehmens und schaffen Sicherheit fürs Geschäft. Wer einen Avalrahmen einrichtet, kann diesen Vorteil noch zügiger nutzen – und Kunden so seine Bonität beweisen

  • Fall Nummer eins: Ein Dachdecker hat ein Mietshaus eingedeckt. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, hat der Hausbesitzer bis zu fünf Jahre Anspruch auf die Beseitigung von Mängeln.
  • Fall Nummer zwei: Eine Tischlerin erhält den Auftrag für die Einrichtung eines Hotels und erhält vom Kunden eine Anzahlung, um Material zu kaufen. Im Gegenzug erwartet der Hotelier eine Sicherheit.

Das sind nur zwei von vielen Situationen, in denen eine Bürgschaft der Sparkasse sinnvoll sein kann. Die Sparkasse verpflichtet sich zum Beispiel, dem Hotelier die Anzahlung zurück­zuzahlen, falls die Tischlerin seine Leistung nicht erfüllt. Und sie springt ein, falls es nach drei Jahren durch das neue Dach ins Mietshaus hineinregnet. „Der Unternehmer muss für diese Fälle keine Rückstellungen bilden und schont dadurch seine Liquidität“, sagt Michael Schlachta, Finanzierungsexperte bei der Sparkasse Hannover. Im Eventualfall zahlt das Geldinstitut – und macht erst im Nachgang von seinem Anspruch auf Rückzahlung Gebrauch.

Sicherheit für Unternehmer und deren Geschäftspartner

Vor allem bei Handwerksbetrieben sind Bürgschaften (im Finanzjargon „Avale“ genannt) üblich. Doch auch andere Firmen nutzen Bürgschaften – zum Beispiel als Alternative zu einer Kaution, wenn sie Büroräume oder ein Ladenlokal anmieten. Oder, um sich vor den finanziellen Folgen eines Gerichtsprozesses zu schützen, solange das Urteil vorläufig voll­streckbar, aber noch nicht rechts­kräftig ist. Häufig kommt auch die Vertrags­erfüllungs-Bürgschaft zum Tragen. Sie gibt Kunden Sicherheit für den Fall, dass ein Auftragnehmer seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nach­kommen kann.

Schlachta rät Unternehmern, genau zu prüfen, welche Art von Bürgschaft der Kunde fordert. „Ist festgelegt, dass die Zahlung ,auf erstes Anfordern‘ erfolgt, überweisen wir den geforderten Betrag umgehend an den Bürgschaftsnehmer – unser Kunde hat keine Einspruchsmöglichkeit“, erklärt der Finanzfachmann. Nur wenn diese Klausel fehle, könne der Unternehmer Einspruch einlegen. Der Bürgschaftsnehmer müsse dann klagen, um eine Zahlung durchzusetzen.

Die Gebühr für eine Bürgschaft bemisst sich nach Umfang und Dauer sowie nach der Bonität des Unternehmers. Bei sehr hohen Summen, können gegebenenfalls auch Teilbürgschaften erteilt werden. Zur Prüfung sind in der Regel die beiden letzten Bilanzen erforderlich und eine aktuelle betriebswirtschaftliche Analyse.

Bürgschaftsurkunde nach ein bis zwei Tagen

Für Unternehmer, die regelmäßig Bürgschaften nutzen, kann es sich lohnen, mit der Sparkasse einen Avalrahmen zu vereinbaren. Der größte Vorteil: Die Bürgschaft wird schnell bereitgestellt. „Ein Anruf oder eine E-Mail, und die Urkunde liegt nach ein bis zwei Tagen vor“, sagt Schlachta. Wie groß der Rahmen bemessen sein sollte, ermittelt die Sparkasse gemeinsam mit ihrem Kunden. Bei Bedarf (und entsprechender Bonität) kann er auch erweitert werden.

Schlachta empfiehlt Chefs, das Thema rasch in Angriff zu nehmen: „Wir rechnen damit, dass sich infolge der Corona-Krise Auftraggeber häufiger finanziell absichern wollen und Bürgschaften verlangen.“ Er sieht das Instrument allerdings auch als Auszeichnung: „Mit Bürgschaften arbeiten heißt auch, sich mit seiner Bonität schmücken. Schließlich erhält die nicht jeder.“

Text: Christian Baulig
Fotos: Adobe Stock

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