Das Lebenswerk lebt weiter

Kategorie: Problemlöser

Das Lebenswerk lebt weiter

Manchmal funktioniert die Übergabe von Unternehmen und Privatvermögen an die nächste Generation ganz problemlos. Was aber, wenn die Erben fehlen oder andere Pläne haben? Ein Fall für die Expertinnen und Experten der Sparkasse.

Das Lebenswerk, das Unternehmen, soll in gute Hände fallen – so denkt wohl jeder Firmenlenker. Nicht in jedem Fall aber gibt es Kinder. Oder sie streben in eine andere Richtung. Manchmal sind sie in den Augen der Eltern auch gar nicht für die Nachfolge geeignet. Bei Fragen rund um Nachfolge und Erbschaft kommen je nach Konstellation die Firmenkundenberater, das Center Nachfolge und Gründung und die Vermögensnachfolgeplaner/Testamentsvollstrecker zum Einsatz. In ersten Orientierungsgesprächen unterstützen sie Unternehmerinnen und Unternehmer dabei, Möglichkeiten aufzuzeigen, wie das Geschäfts- und Privatvermögen weitergegeben werden kann. Bei der Umsetzung werden Netzwerkpartner wie Rechtsanwälte, Steuerberater und Unternehmensberater eingebunden.

So funktioniert Nachfolge! Sieben Tipps:

1. Nachfolger finden

Kann oder will der Nachwuchs das eigene Unternehmen nicht übernehmen, lenkt Anja Kersting, Testamentsvollstreckerin bei der Sparkasse Hannover, den Blick auf die Belegschaft: „Oft gibt es die geeigneten Kandidaten längst im Unternehmen.“ Menschen, die fachlich überzeugen und den Betrieb schon jetzt wie ihren eigenen betrachten. Häufig findet sich auch eine externe Lösung. Eine gute Adresse ist die regionale Plattform rfolg.com. Auf dem Portal suchen Fachkräfte Firmen, die sie übernehmen können, und umgekehrt suchen Inhaber geeignete Nachfolger.

2. Rechtzeitig einen Fahrplan für die Übergabe erstellen

Bei allen Kandidaten sollte man das tatsächliche Interesse erfragen und dann einen Fahrplan erstellen. „Nachfolge ist ein Prozess“, sagt Kersting. Die Fachleute der Sparkasse Hannover raten deshalb: Nicht erst kurz vor dem Rentenalter mit der Suche beginnen, sondern lieber einige Jahre vorher. Es sei sinnvoll, die Modalitäten des Prozesses frühzeitig festzuschreiben.

3. Kompromissbereit sein

Der Nachfolgeprozess ist selbst bei erfolgreichen Unternehmen kompliziert. Oft wollen Kinder oder andere Kandidaten einen Betrieb nicht um jeden Preis fortführen. Mitunter kann Entgegenkommen die Firma retten. Kersting rät, dass die alte Generation sich immer fragen sollte: Wie wichtig ist mir der Erhalt des Unternehmens – und wie wichtig der Erlös, den ich mit der Übergabe erzielen möchte?

4. Frühzeitig die Rechtslage klären

Selbst wenn Chefs oder Chefinnen für sich selbst ein einwandfreies Testament aufgesetzt haben – agieren sie neben anderen Gesellschaftern in einem Unternehmen, muss die Nachfolgeregel auch im Gesellschaftervertrag klar abgesteckt sein. Kersting: „Gesellschaftsrecht bricht Erbrecht.“ Das heißt: Sind Testament und Gesellschaftervertrag nicht aufeinander abgestimmt, besteht die Gefahr, dass es zu widersprüchlichen Regelungen kommt.

5. Auch Privatvermögen sinnvoll übergeben

Wer keine engen Verwandten hat oder diese bewusst nicht ins Erbe einschließen will, hat andere Möglichkeiten. Zu den beliebtesten gehört eine Stiftung. „Wer mit seinem Privatvermögen Gutes tun möchte, kann etwa einen eigenen Stiftungsfonds unter dem Dach unserer Stiftergemeinschaft eröffnen“, erklärt Kersting. Häufig ist eine zeitliche Begrenzung sinnvoll in Form einer sogenannten Verbrauchsstiftung. In diesem Fall stehen nicht nur die Zinserträge für den Stiftungszweck zur Verfügung. Zusätzlich wird regelmäßig ein Teil des Vermögens ausgegeben, sodass die der Stiftungsfonds nach beispielsweise 10 oder 20 Jahren aufgelöst wird. Die Sparkasse Hannover ist über ihr regionales Netzwerk mit vielen Stiftungen verbunden.

6. Experten einschalten

Fehlen die Wunscherben oder eignen sie sich fachlich nicht für die Nachlassabwicklung, dann kommt die Testamentsvollstreckung der Sparkasse Hannover ins Gespräch. Diese eignet sich etwa besonders bei minderjährigen Kindern, Erben mit Behinderung, weit entferntem Wohnsitz oder wenig Zeit, wenn es Streitigkeiten unter den Erben gibt oder die Vermögensverhältnisse besonders kompliziert sind.

7. Steuerfragen beachten

Wer etwa seinen Kindern geordnet etwas vom Vermögen übergeben will, sollte rechtzeitig damit beginnen. Jedes Elternteil kann alle zehn Jahre bis zu 400.000 Euro steuerfrei an die Kinder abgeben. Wichtig: Wer glaubt seine Erben über eine Stiftung enterben zu können, ist im Irrtum. Stiften ist Schenken. Zwischen Schenkung und Tod des Erblassers müssen mindestens zehn Jahre liegen, ansonsten steht den Erben zumindest noch ein Teil des ursprünglichen Pflichtteils zu. Gemeinnützige Stiftungen sind von der Erbschaftsteuer befreit.

Text: Gerd Schild
Fotos: Adobe Stock

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Kommentare


Jingle Bells_2021 schreibt am 01.12.2021 um 18:26 Uhr:

Lieber Herr Schild,

ein klasse Beitrag über die Nachlassplanung sowie das Vererben der Firma und die damit einhergehenden Prozesse. Besonders im Hinblick auf Erbrecht sowie Testament-Vollstreckung war Ihr Artikel wirklich mehr als hilfreich.

Dafür ein herzliches Dankeschön!