Sicher in die Rente
Wie sollten geschäftsführende Gesellschafter ihre Altersversorgung planen, um ihren Ruhestand genießen zu können, ohne das Unternehmen zu überlasten? Wir haben David Meier von der S-FinanzServices Hannover, einer Tochtergesellschaft der Sparkasse Hannover, dazu befragt.
Für viele Gesellschafter-Geschäftsführer stellt ihr Unternehmen einen wichtigen Teil der persönlichen Altersvorsorge dar. Da sie im Alter meist keine Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung in Anspruch nehmen, soll Geld aus dem Firmenvermögen fließen. Lange Zeit war dies auch steuerlich ein attraktives Modell. Änderungen im Fiskalrecht haben jedoch dazu geführt, dass sich das Versorgungsversprechen häufig zum Problem entwickelt. Fünf Fragen, fünf Antworten:
Wie sind die Versorgungsrisiken entstanden?
Unternehmen, die um die Jahrtausendwende etwas für die betriebliche Altersversorgung (bAV) ihrer Mitarbeitenden – und insbesondere der Gesellschafter – tun wollten, wählten häufig das Mittel der Direktzusage. Dabei fließen die Rente sowie Mittel zur Invaliditätsversorgung und zur Versorgung von Hinterbliebenen bei Leistungseintritt aus dem Betriebsvermögen. „Im Gegensatz zu heute konnte die bAV damals nicht an eine rechtlich eigenständige Versorgungseinrichtung wie eine Pensionskasse, einen Direktversicherer oder einen Pensionsfonds ausgelagert werden“, erklärt David Meier. Der Experte der S-FinanzServices Hannover GmbH, einer Tochtergesellschaft der Sparkasse Hannover, berät Unternehmerinnen und Unternehmer bei der Gestaltung der betrieblichen Altersversorgung. Direkt- beziehungsweise Pensionszusagen seien zwar grundsätzlich heute noch tauglich, so Meier. „Sie bergen allerdings Risiken.“
Wo liegt das Problem?
Lange war die Direktzusage für erfolgreiche Unternehmen finanziell sehr attraktiv, denn die Rückstellungen für Pensionszusagen wurden bilanziell berücksichtigt und stellten eine Verbindlichkeit dar. Da häufig auf eine Gegenfinanzierung etwa durch eine Rückdeckungsversicherung oder andere zweckgebundene Vermögensmittel verzichtet wurde, ergab sich somit ein erheblicher Steuervorteil. In Krisenzeiten führt das Versorgungsversprechen, spätestens nach Einführung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) und der daraus resultierenden hohen Bewertung infolge der anhaltenden Niedrigzinsphase, zu einem echten Problem. „Das Unternehmensrating verschlechtert sich deutlich und schränkt notwendigen Handlungsspielraum ein.“
Warum ist das Thema derzeit so brisant?
Viele geschäftsführende Gesellschafter, die früher eine Direktzusage vereinbart haben, erreichen jetzt das Alter, in dem sie das Unternehmen verlassen möchten. Sie wollen die Gesellschaft verkaufen oder an einen Nachfolger übergeben. Zahlungsversprechen über mehrere hunderttausend oder sogar Millionen Euro erschweren die Transaktion erheblich. Mit dem Leistungseintritt muss die Verbindlichkeit nämlich bilanziell aufgelöst werden. Steht keine Liquidität zur Verfügung, erhöht dieser Posten nicht nur den Gewinn des Unternehmens, sondern muss auch auf Seite des versorgungsberechtigten Geschäftsführers fiktiv versteuert werden.
Löst eine Rückdeckungsversorgung die Probleme?
Manche Unternehmen wollten diesem Problem in der Vergangenheit vorbeugen, indem sie eine Rückdeckungsversicherung abschlossen. Doch auch hier lauern Gefahren: Das niedrige Zinsniveau der letzten Jahre führte dazu, dass oft weniger Liquidität zur Verfügung steht als ursprünglich eingeplant. „In den 90er-Jahren hatten wir einen Garantiezins von vier Prozent und interessante Überschüsse“, sagt Meier. „Klassische Rentenversicherungen brachten damals sechs bis sieben Prozent Rendite. Zurzeit haben wir einen Garantiezins von 0,25 Prozent und die Überschüsse sind entsprechend zurückgegangen.“ Das Defizit gegenüber der Versicherung muss das Unternehmen ausgleichen.
Was können Unternehmen tun, um Versorgungsrisiken aufzufangen?
Steht eine entsprechende Liquidität zur Verfügung, lassen sich Risiken zum Beispiel auf einen Pensionsfonds und eine ergänzende Unterstützungskassen-Versorgung auslagern. „Die optimale Lösung hängt jedoch von vielen unterschiedlichen Faktoren ab“, sagt David Meier. Er rät Betroffenen, sich an ihren Firmenkundenbetreuer oder direkt an die Expertinnen und Experten bei der S-FinanzServices Hannover zu wenden. Diese können die individuelle Versorgungsverpflichtung anhand weniger Informationen schnell einschätzen und mögliche Wege aufzeigen. „Dafür brauchen wir die schriftliche Pensionszusage mit allen Nachträgen, die aktuelle Bilanz und das letzte versicherungsmathematische Gutachten. Diese Unterlagen hat der Steuerberater des Unternehmens direkt abrufbar.“
Generell empfiehlt Meier Unternehmerinnen und Unternehmern, ihr Versorgungsrisiko kontinuierlich prüfen zu lassen und sich darüber zu informieren, wie sie in ihrer individuellen Situation so gut wie möglich für die Zukunft planen.
Text: Swantje Puin
Fotos: Adobe Stock
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